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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Niveus Pharma GmbH

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Niveus Pharma GmbH (nachfolgend “Firma”). Die Firma bezweckt den Handel mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Rohstoffen sowie mit Produkten im Bereich Nahrungsergänzung, Ernährung, Health Care und Kosmetik als auch die Erbringung von damit verbundenen Beratungsdiensten.

  1. Bestellungen, Vertragsabschluss

Bestellungen sind schriftlich, per E-Mail an die Bestellungsannahme der Firma zu richten. Bestellungen gelten als verbindliche Aufträge und können nur mit Zustimmung von der Firma storniert werden.

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Produkte kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

  1. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive Lieferkosten und weiterer allfällig anwendbarer Kosten und Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Auftragsbestätigung.

  1. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung, Rechnung, Kreditkarte, sowie Vorauskasse.

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Mahnspesen und allfällig weitere Spesen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Banküberweisung oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Bei einer hohen Auftragssumme kann die Firma ohne Angabe von weiteren Gründen vom Kunden eine Anzahlung oder Zahlung per Vorauskasse verlangen.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

  1. Lieferbeschränkungen

Die Produkte von der Firma können nur an Kunden geliefert werden, die über eine entsprechende Bewilligung gemäss den für das betreffende Produkt anwendbaren Vorschriften verfügen. Die Firma prüft die Berechtigung des Kunden und kann bei Bedarf einen entsprechenden Nachweis verlangen. Die Firma behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn der Kunde nicht über die notwendige Berechtigung für den Bezug eines Produkts verfügt bzw. diese nicht nachweisen kann.

  1. Pflichten der Firma

6.1. Lieferung / Liefertermine

Die Firma übernimmt keine Gewähr, dass die vom Kunden bestellten Produkte in der gewünschten Menge und zur gewünschten Zeit verfügbar sind.

Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt in der Regel binnen 1-5 Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung durch die Firma. Angaben über die Lieferfrist sind jedoch unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ausdrücklich ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma umgehend informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Entschädigungsansprüche wegen Lieferverzögerungen und Lieferengpässen sind ausgeschlossen.

Für kühlpflichtige Produkte gelten die besonderen Lieferfristen und Abnahmepflichten der Lieferanten.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den von ihr gewählten Spediteur.

6.2. Export

Die Firma liefert CPT (Frachtfrei) die bestellten Produkte mit dem von ihr gewählten Spediteur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Produkte beim Zielflughafen des Kunden auf den Kunden über.

6.3. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

6.4. Hilfspersonen

Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

  1. Pflichten des Kunden

7.1. Vorkehrungen

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Lieferung und Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu auch das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

7.2. Prüfung / Beanstandungen

Der Kunde hat jede Lieferung unmittelbar nach deren Erhalt zu untersuchen und allfällige Mängel und Abweichungen zur Bestellung der Firma unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich zu melden. Mangelhafte Produkte und Falschlieferungen sind gemäss den Instruktionen der Firma, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen, zu retournieren. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Nach Ablauf der dreissigtägigen Frist zur Retournierung wird die Firma keine Rückgabe mehr akzeptieren.

Die Firma ist bereit, bei rechtzeitiger Meldung für mangelhafte Produkte und Falschlieferungen (falsche Produkte oder falsche Menge) Ersatz zu liefern oder bereits getätigte Zahlungen zurückzuerstatten, sofern die falsch oder zu viel gelieferten Produkte einwandfrei und originalverpackt retourniert werden, d.h. weder beschmutzt, beschädigt noch angebrochen sind.

Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

Im Übrigen richten sich Retouren nach den Regelungen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.3. Veränderungsverbot

Die gelieferten Produkte dürfen nur originalverpackt und unverändert abgegeben und weiterver- kauft werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an den Produkten vorzunehmen.

7.4. Lagerung

Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte vorschriftsgemäss zu lagern. Nicht vorschriftsgemäss gelagerte oder verfallene Produkte dürfen nicht abgegeben oder weiterverkauft werden.

  1. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Produkte beim Kunden bzw. im Zeitpunkt des An- nahmeverzugs des Kunden auf den Kunden über.

Bei Exportgeschäften gehen Nutzen und Gefahr mit Auslieferung der Produkte beim Zielflughafen des Kunden auf den Kunden über.

  1. Retouren

Der Kunde hat jede Lieferung unmittelbar nach deren Erhalt zu untersuchen und allfällige Mängel und Abweichungen zur Bestellung der Firma unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich zu melden. Mangelhafte Produkte und Falschlieferungen sind gemäss den Instruktionen der Firma, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen, zu retournieren. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Nach Ablauf der dreissigtägigen Frist zur Retournierung wird die Firma keine Rückgabe mehr akzeptieren.

Die Firma ist bereit, bei rechtzeitiger Meldung für mangelhafte Produkte und Falschlieferungen (falsche Produkte oder falsche Menge) Ersatz zu liefern oder bereits getätigte Zahlungen zurückzuerstatten, sofern die falsch oder zu viel gelieferten Produkte einwandfrei und originalverpackt retourniert werden, d.h. weder beschmutzt, beschädigt noch angebrochen sind.

Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

Im Übrigen richten sich Retouren nach den Regelungen der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Rücktritt vom Vertrag

Beide Parteien können nach Abschluss des Vertrags grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde nach Vertragsschluss zurück, wird ihm die vertraglich vereinbarte Summe vollumfänglich in Rechnung gestellt. Abweichungen von dieser Regelung sind der Offerte oder Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Ist die fristgerechte Erfüllung durch die Firma aufgrund Verspätung oder Vertragsrücktritt einer Hilfsperson unmöglich, so hat die Firma innert angemessener Frist für Ersatz zu sorgen.

Entschädigungsansprüche wegen Lieferverzögerungen und Lieferengpässen sind ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Leistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

  1. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird von der Firma vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Für durch den Kunden verursachte Schäden, direkt oder indirekt sowie für Mangelfolgeschäden als auch Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht, haftet der Kunde vollumfänglich.

  1.  Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

  1. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

  1. Datenschutz

Die Firma wird die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten lediglich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden und verpflichtet sich ansonsten (soweit gesetzlich möglich) zu absoluter Verschwiegenheit. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwendung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen Anwendung.

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website (www.niveuspharma.ch) durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

  1. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  1. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, strengstens vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  1. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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